COVID-19: 2G+ bei der Alten Kampfkunst
Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt aktuell 2G+ in Sportstätten. Das bedeutet, dass neben der Nachweislichen Impfung oder Genesung ein zusätzlicher negativer Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, für die Teilnahme am Training erforderlich ist.
Ab dem 13.1. gelten folgende zusätzliche Regelungen: Personen, die eine sogenannte Booster-Impfung erhalten haben, sind vom Test befreit. Entsprechende Zertifikate sind vorab per E-Mail einzureichen.
Auch sind beaufsichtigte Selbsttests vor Trainingsbeginn möglich. Wer diese Option nutzen möchte, teilt dies bitte vorab per E-Mail mit und bringt sich selber den erforderlichen Test mit zum Training. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses gilt im gesamten Gebäude die Maskenpflicht.